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Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

Sie sind die Grundlage für den Geschäftsverkehr mit unseren Kunden. Sie bewirken, dass der Vertragsabschluss durch ein vorformuliertes Regel- und Vertragswerk standardisiert und damit vereinfacht und beschleunigt wird. Für Kaufleute im Sinne des HGB gelten sie auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden erkennen wir nicht automatisch an.

Unsere nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) werden zusammen mit dem ggfs. übersendeten bzw. übergebenen Expose bzw. Kurzexpose Bestandteil der beiderseitigen Vereinbarung.

§ 1 Vertragsabschluss

Der Kunde beauftragt die Raum und Klassik Immobilien Markus Philipp mündlich, schriftlich oder elektronisch per email auf Grundlage dieser AGB mit dem Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages über eine Immobilie (Miet-, Kauf- oder Pachtvertrag) und/oder über die Vermittlung eines derartigen Vertrages (Hauptvertrag), zur Durchführung von Dienstleistungen in Form von Beratungen und/oder Immobilienangeboten. Ein Maklervertrag kommt auch mit der Entgegennahme unseres Exposés über eine von uns angebotene Immobilie zustande. Für den Umfang unserer Leistungen ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder, falls eine solche nicht erfolgt ist, der schriftliche (per Brief, Fax oder email) bzw. mündliche Dienstleistungsauftrag des Kunden maßgebend.

Unsere Angebote sind freibleibend. Die Vermietung, Verpachtung und der Verkauf bleiben dem Vermieter, Verpächter bzw. Verkäufer ausdrücklich vorbehalten, es sei denn, dass hierüber eine gesonderte schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

§ 2 Provisionen

Vorbehaltlich einer anders lautenden Vereinbarung erhalten wir für den Nachweis und/oder die Vermittlung von Vertragsangelegenheiten eine Provision in nachstehend aufgeführter Höhe zzgl. jeweils gültiger gesetzlicher Mehrwertsteuer:

a) bei Kaufverträgen oder wirtschaftlich ähnlich gestellten Geschäften 3% aus dem beurkundeten Kaufpreis

b) bei Vermietung oder Verpachtung oder wirtschaftlich ähnlich gestellten Geschäften für Wohnimmobilien 2 Monatskaltmieten durch den Vermieter (Bestellerprinzip seit dem 01.06.2015!)

c) für die Vermietung von gewerblich genutzten Objekten bei einer vereinbarten Mindestvertragslaufzeit unter 5 Jahren 3 Monatskaltmieten, bei einer vereinbarten Mindestvertragslaufzeit über 5 Jahre 3% aus der kalkulierten 10-Jahres-Kaltmiete.

Voraussetzung für die vorgenannte Provisionsvereinbarung ist, dass bei der Vermittlung an/mit Privatkunden (Verbraucher) die aktuellste Gesetzesform eingehalten wird, nach welcher die Maklercourtage zwischen Verkäufer und Käufer halbiert (50/50) wird. Ein entsprechender erforderlichen Nachweis wird je Einzelfall erbracht.

§ 3 Vertraulichkeitserklärung

Alle durch uns erteilten Informationen und Unterlagen inklusive unserer Objektnachweise sind ausschließlich für unseren anfragenden bzw. direkt von uns angesprochenen und damit mit dem Objekt bzw. den Objekten in Verbindung stehenden Kunden bestimmt und dürfen nur mit schriftlicher Einwilligung der Raum und Klassik Immobilien Markus Philipp an Dritte weitergegeben werden. Zuwiderhandlungen verpflichten ggfs. den Weitergebenden im Falle des Zustandekommens eines Hauptvertrages (siehe §2 Punkte a,b oder c) zur Zahlung der Provision in der ursprünglich genannten und vereinbarten Höhe bzw. zu einer Vertragsstrafe in dieser Höhe.

§ 4 Datenschutz

Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Raum und Klassik Immobilien Markus Philipp zur Erfüllung Ihrer Verpflichtungen befugt ist, die notwendigen personenbezogen Daten des Auftraggebers nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen intern zu verarbeiten.

§ 5 Vorkenntnis

Ist ein von der Raum und Klassik Immobilien Markus Philipp angebotenes Objekt unserem Kunden bereits bekannt so hat dieser uns innerhalb von 3 Kalendertagen schriftlich auf die bestehende Vorkenntnis hinzuweisen (ausgenommen sind zur Vermietung angebotene Wohnimmobilien). Geschieht dies nicht, so hat unser Kunde uns im Wege des Schadenersatzes sämtliche Aufwendungen zu ersetzen, die uns dadurch entstehen, dass unser Kunde uns nicht über die bestehende Vorkenntnis informiert hat. Der Schadenersatz wird unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden nachzuweisen, pauschal mit 50% der ursprünglich vereinbarten Provision vereinbart.

§ 6 Haftungsbeschränkung

Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne, etc. vom Veräußerer, Vermieter, Verpächter oder einem sonstigen berechtigten Dritten stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Im Übrigen haftet die Raum und Klassik Immobilien Markus Philipp ausschließlich bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung einer Kardinalpflicht, beim Fehlen garantierter Eigenschaften oder grob fahrlässiger Verletzung von Leib und Leben.

§ 7 Provisionsfälligkeit

Der Provisionsanspruch der Raum und Klassik Immobilien Markus Philipp entsteht mit dem Abschluss des rechtswirksamen Hauptvertrages. Die Provision ist daher verdient, sobald der Mietvertrag, Kaufvertrag oder Pachtvertrag rechtsgültig zustande gekommen ist. Sie ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar.

Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich über den Abschluss des Hauptvertrages zu informieren und eine Vertragsabschrift zu übersenden. Ebenso, wenn er von seinen Vertragsabsichten Abstand nimmt.

Der Kunde hat die vereinbarte Vergütung auch für den Fall zu bezahlen, dass unter Beibehaltung der inhaltlichen Identität ein anderer als der angebotene Vertrag abgeschlossen oder das angebotene Objekt im Wege der Zwangsversteigerung erworben wird. Abweichungen in sachlicher, wirtschaftlicher, finanzieller oder rechtlicher Art schaden nicht und rechtfertigen weiterhin den vereinbarten Provisionsanspruch.

Der Provisionsanspruch ich auch dann gegeben, wenn der/die Verpachtung/Verkauf mit einer anderen Partei zustande kommt, mit der der Empfänger des Exposés in einem besonders engen persönlichen Verhältnis oder ausgeprägten wirtschaftlichen Verhältnis steht. Gleiches gilt, wenn ein anderer als der ursprünglich vorgesehene Vertrag abgeschlossen wird (z.B. Kauf statt Miete, Pacht statt Kauf, etc.).

Kommt ein Miet-/Pacht- oder Kaufvertrag über ein anderes, dem Vermieter/Verpächter/Verkäufer gehörendes Objekt zustande, so ist die vereinbarte Vergütung ebenfalls durch den Vermieter/Verkäufer zu zahlen, wenn der Makler im Rahmen des Auftrages den Nachweis zum Abschluss des Vertrages mit dem Auftraggeber oder die Namhaftmachung des Vertragspartners ermöglicht hat.

§ 8 Doppeltätigkeit

Raum & Klassik Immobilien Markus Philipp ist berechtigt, auch für andere Vertragspartner provisionspflichtig tätig zu werden. Er ist ebenfalls berechtigt, für Käufer und Verkäufer gleichermaßen provisionspflichtig tätig zu sein.

§ 9 Folgegeschäft

Ein Provisionsanspruch von Raum und Klassik Immobilien Markus Philipp besteht auch bei Folgegeschäften, die innerhalb eines zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhangs seit dem Ursprungsvertrag abgeschlossen werden. Ein Folgegeschäft liegt dabei vor, wenn eine Erweiterung oder Veränderung der abgeschlossenen Vertragsgelegenheit eintritt.

§ 10 Ausdrückliche Telefon-Einwilligung

Der Kunde erklärt hiermit seine ausdrückliche Einwilligung für Telefonanrufe zur Beratung und Information über Immobilienangebote. Sollte er hiermit nicht mehr einverstanden sein, wird er dies der Raum und Klassik Immobilien Markus Philipp schriftlich mitteilen.

§ 11 Nebenabreden

Abweichende Vereinbarungen über diese AGB und das Expose hinaus bedürfen der Schriftform.

§ 12 Verjährung

Die Verjährungsfrist für alle Schadenersatzansprüche des Kunden gegen Raum und Klassik Immobilien Markus Philipp beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in welchem die Schadenersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen wurde, spätestens mit der Beendigung/Erfüllung des Maklervertrages. Sollten die gesetzlichen Verjährungsfristen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.

§ 13 Widerrufsrecht für Verbraucher

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der Raum und Klassik Immobilien Markus Philipp, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Unsere Kontaktdaten lauten:

Raum und Klassik Immobilien Markus Philipp, Angerer Strasse 13, 83346 Bergen, Tel: 0151-65135353,

email: info@raum-klassik.de

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistung entspricht.

Hinweis zum vorzeitigen Erlöschen des Widerrufsrechts

Ihr Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen vorzeitig, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.

§ 14 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Bei Maklerverträgen mit Vollkaufleuten ist 83346 Bergen Erfüllungsort und Gerichtsstand. Es gilt deutsches Recht.

 

§ 15 Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so ist die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.

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